Fragen und Antworten
1. Wieso ist ein Zugriff auf meine Konten bei der Kaupthing Bank nicht mehr möglich ?Grund dafür ist, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) einen Auszahlungsstopp (Moratorium) verhängt hat. Dies geschieht dann, wenn zu befürchten ist, dass nicht alle Ansprüche der Gläubiger der Bank von dieser befriedigt werden können.
2. Wie geht es jetzt weiter mit der Kaupthing-Bank ?
Aufgrund der schwierigen Finanzlage der Kaupthing-Bank wurde seitens der Isländischen Finanzmarktaufsicht am 09.10.2008 die Zwangsverwaltung der Bank angeordnet. Das dafür eingesetzte „Receivership Committee“ hat anstelle des Vorstands der Bank die Aufsicht über die vorhandenen Vermögenswerte der Bank und die weitere Verwaltung der Geschäftstätigkeit übernommen. Hierdurch soll zunächst der weitere Bestand der Bank aufrecht erhalten werden.
Vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen hat auch die BaFin für die deutsche Niederlassung ein Moratorium erlassen, welches die Gelder der deutschen Niederlassung der Kaupthing-Bank einfriert.
3. Welche Maßnahmen stehen an?
Da die Zwangsverwaltung der Kaupthing-Bank zunächst angeordnet worden ist, sind Ansprüche voraussichtlich erst gegenüber den Zwangsverwaltern geltend zu machen. Wir gehen davon aus, dass die Forderungen der Einleger nicht bedient werden können. Daher wird voraussichtlich die Zahlungsunfähigkeit festgestellt werden.
Innerhalb von drei Wochen nach Feststellung der Zahlungsunfähigkeit durch die isländische Finanzaufsicht muss diese über den Eintritt des Entschädigungsfalls entscheiden. Ob bzw. wann über den Eintritt des Entschädigungsfalls entschieden wird, ist derzeit offen.
Nach Feststellung des Entschädigungsfalles wird eine Frist festgesetzt, innerhalb derer die Anleger ihre Ansprüche anmelden müssen. Die Dauer dieser Frist wird in der sog. „Official Gazette“ und weiteren Zeitungen in Island publiziert. Für die Anleger in Festgeld und Tagesgeld beträgt die Dauer dieser Frist in der Regel maximal zwei Monate.
4. Wie viel werde ich von meinem Geld noch zurückerhalten können ?
Der isländische Einlagensicherungsfonds der Banken garantiert 100% der Einlagen, jedoch bis zu einer Höhe von 20.887 Euro pro Person.
Entschädigungsleistungen sind nur garantiert, wenn der Fonds über ausreichende Mittel verfügt. Sollte dies nicht der Fall sein, so ist es dem Fonds erlaubt, sich diese über Kredite zu verschaffen. Aufgrund der Verstaatlichung mehrerer anderer isländischer Banken, ist fraglich, ob dem Fonds solche Kredite, gewährt würden. Aufgrund der prekären Lage der isländischen Staatsfinanzen ist auch im Falle einer Staatsbürgschaft zu bezweifeln, dass solche Kredite gewährt würden.
Presseberichten zufolge beabsichtigt die isländische Regierung, ausländischen Einlegern den Zugriff auf den Einlagensicherungsfonds gänzlich zu verweigern. Aus Sicht der Nieding + Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft erlauben die gesetzlichen Regelungen eine solche Differenzierung nicht.
5. Ist meine Einlage bei der Kaupthing-Bank von der Garantie der Bundesregierung gedeckt?
Die Bundesregierung hatte am 05.10.2008 eine Garantiezusage für alle Sparguthaben abgegeben. Die Sparer-Garantie umfasst nach Auskunft des Bundesfinanzministeriums alle Gelder auf Spar– und Girokonten sowie Termineinlagen von Privatkunden. Unabhängig von den Fragen der Verbindlichkeit dieser Zusage der Bundesregierung werden die Einlagen auf den Konten der deutschen Niederlassung der Kaupthing-Bank hiervon nicht erfasst. Dies hat das Bundesfinanzministerium uns gegenüber auf Nachfrage bestätigt.
Es werden nach Aussage des Bundesfinanzministeriums derzeit Gespräche mit der isländischen Regierung geführt, um eine Entschädigung der Kunden der deutschen Niederlassung durch den isländischen Entschädigungsfonds zu ermöglichen.
6. Warum macht es Sinn, einen Rechtsanwalt einzuschalten ?
Die Nieding + Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft übernimmt auf Anfrage die Überwachung, wo Ansprüche geltend zu machen und welche Fristen zu wahren sind. Darüber hinaus übernehmen wir die Anmeldung von Entschädigungsansprüchen und die Korrespondenz mit den zuständigen isländischen Behörden, falls notwendig gemeinsam mit isländischen Kooperationsanwälten vor Ort, zu denen bereits entsprechende Kontakte bestehen.
Die Nieding + Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft prüft derzeit auch, inwieweit Staatshaftungsansprüche in Frage kommen, sofern deutschen Einlegern Entschädigungsleistungen vorenthalten werden.

