Kaupthing-Anwalt: Eventuell haftet Deutschland

Klaus Nieding, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie einer der führenden Anlegeranwälte in Deutschland, zum Thema kein Geld oder doch Geld für Kaupthing-Kunden? Außerdem wurde Nieding zu Plänen befragt, wie er das Geld seiner Mandanten von der Insel im Norden loseisen möchte.

“Es gibt jetzt viele aufgeregte Stimmen. Ich möchte noch zur Ruhe mahnen. Klar ist, dass es eine verbindliche Kreditzusage der deutschen Regierung gibt, um den isländischen Einlagensicherungsfonds aufzustocken. Außerdem ist der Fonds nur subsidiär in Haftung. Das heißt, zuerst muss gesucht werden, was bei der Kaupthing Bank direkt noch zu holen ist.

Wir arbeiten mit einer isländischen Kanzlei zusammen und finden auf diesem Weg Mittel, um in Island Druck aufzubauen.”

Man könne durchaus Island in Haftung nehmen, so Nieding weiter. Man prüfe daneben aber auch, Deutschland in Staatshaftung zu nehmen. Nieding: “Die Kaupthing-Bank hat einen erleichterten Zugang zum deutschen Markt erhalten. Das durfte nur gestattet werden, wenn das Sicherungssystem vergleichbar ist. Man darf fragen, ob diese Zulassung überhaupt gerechtfertigt war!”

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