Feststellung des Entschädigungsfalls durch Finanzaufsicht in Island
Die isländische Finanzaufsichtsbehörde FME hat für die Kaupthing Bank hf. am 30.10.2008 den Eintritt des Entschädigungsfalls festgestellt. Nach den gesetzlichen Regelungen (Act No. 98/1999 on Deposit Guarantees and Investor Compensation Scheme) tritt der Entschädigungsfall ein, wenn die Finanzaufsicht zu der Auffassung gelangt, dass ein Einlagenkreditinstitut zahlungsunfähig ist. Die isländische Finanzaufsicht hat am 30.10.2008 entschieden, dass die Zahlungsunfähigkeit der Kaupthing Bank hf. bereits am 09.10.2008 eingetreten ist.
Durch die Feststellung des Entschädigungsfalls können nun Ansprüche gegenüber dem isländischen Entschädigungsfonds geltend gemacht werden. Die Frist für die Anmeldung der Forderungen beträgt in der Regel maximal 2 Monate von der Feststellung des Entschädigungsfalls an. Nach wie vor ist jedoch aufgrund einer Äußerung des isländischen Ministerpräsidenten vom 09.10.2008 unklar, ob der Entschädigungsfonds die Ansprüche auch der deutschen Kunden der deutschen Niederlassung der Kaupthing Bank hf. entschädigen wird. Wir werden gleichwohl für die von uns vertretenen Mandanten deren Ansprüche bei dem Entschädigungsfonds anmelden.

